Der Doppelverdienerabzug oder auch Zweiverdienerabzug kann bei Arbeitstätigkeit beider Ehegatten geltend gemacht werden.
Es kommt auf alle Fälle der günstigere Verheiratetentarif (VT) zum Zug, im Gegensatz zum Grundtarif (GT).
Der Doppelverdienerabzug oder auch Zweiverdienerabzug kann bei Arbeitstätigkeit beider Ehegatten geltend gemacht werden.
Es kommt auf alle Fälle der günstigere Verheiratetentarif (VT) zum Zug, im Gegensatz zum Grundtarif (GT).
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