Allgemeine Geschäfts- und Auftragsbedingungen (AGB)
Die vorliegenden allgemeinen AGB gelten für alle Beratungsleistungen der SimpleFinance Group (SFG) GmbH (im Folgenden SimpleFinance genannt) für ihre Mandanten, soweit von den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird.
1. Allgemeiner Inhalt des Vertrages
1.0 Gesellschaftszweck
Der Gesellschaftszweck besteht in der Erbringung von Dienstleistungen als ungebundener Versicherungsvermittler im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) sowie in der Finanzberatung und Finanzdienstleistung im Sinne des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG).
Die SimpleFinance erbringt insbesondere Dienstleistungen in den Bereichen Versicherungsvermittlung, Vorsorge- und Finanzplanung sowie Anlageberatung ohne Entscheidungsspielraum und Anlagevermittlung. Eine Vermögensverwaltung oder das Treffen eigenständiger Anlageentscheide für Kundinnen und Kunden ist ausgeschlossen.
Die Begründung eines Auftragsverhältnisses erfolgt mittels Maklermandat (im Versicherungsbereich) oder Dienstleistungsauftrag (im Bereich der Finanzdienstleistungen) und kommt erst mit der Unterzeichnung durch alle beteiligten Parteien zustande.
1.1 Gegenstand des Vertrages sind die im Einzelfall vereinbarten und von SimpleFinance auszuführenden Tätigkeiten und nicht die Garantie für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher oder sonstiger Folgen. Aus diesem Grunde kann SimpleFinance ungeachtet der Überlassung bestimmter Arbeitsergebnisse auch keine Erklärungen in Form von Erwartungen, Prognosen oder Empfehlungen im Sinne einer Garantie hinsichtlich des Eintritts entsprechender Umstände abgeben.
1.2 Terminangaben gelten als allgemeine Zielvorgaben, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindliche Zusicherungen vereinbart sind.
1.3 Gutachten, Stellungnahmen, Präsentationen und dergleichen sind erst mit ihrer rechtsgültigen Unterzeichnung verbindlich. Arbeiten mit Entwurfscharakter können vom endgültigen Ergebnis abweichen und sind unverbindlich.
1.3 SimpleFinance kann sich zur Erbringung ihrer Leistungen geeigneter Dritter bedienen.
2. Mitwirkung des Kunden, Mandantenangaben und Legitimationsprüfung
2.1 Der Kunde hat ohne besondere Aufforderung rechtzeitig alle Informationen und Unterlagen, die für die Erbringung der Leistungen erforderlich sind, SimpleFinance zukommen zu lassen. SimpleFinance darf davon ausgehen, dass die Unterlagen und erteilten Informationen sowie erfolgte Anweisungen des Kunden richtig und vollständig sind.
2.2 Mitwirkungspflicht des Mandanten
Der Mandant verpflichtet sich, bei der Aufnahme eines Versicherungsantrages sämtliche personen- und sachbezogenen Angaben vollständig, korrekt und wahrheitsgetreu gegenüber der SimpleFinance zu machen.
Insbesondere bei Gesundheitsfragen ist die vollständige und richtige Beantwortung zwingend erforderlich.
Das Verschweigen oder die falsche Angabe von erheblichen Tatsachen oder Krankheiten kann eine Anzeigepflichtverletzung darstellen. In diesem Fall ist die Versicherungsgesellschaft berechtigt, Leistungen im Schadenfall zu verweigern oder zu kürzen sowie vom Versicherungsvertrag zurückzutreten.
2.3 Prüfung der Legitimation
Die SimpleFinance verpflichtet sich zur sorgfältigen Prüfung der Identität des Mandanten sowie allfälliger Bevollmächtigter.
Der Mandant trägt jedoch den Schaden, der daraus entsteht, dass Legitimationsmängel, Fälschungen oder Täuschungen trotz sorgfältiger Prüfung nicht erkannt werden konnten, sofern die SimpleFinance kein vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten trifft.
3. Informationsaustausch, Informationspflichten an die Mandanten (gem. Art. 45 VAG)
3.1 Die Parteien verpflichten sich, Stillschweigen zu wahren über alle Informationen, die nicht allgemein bekannt oder nicht öffentlich zugänglich sind. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus. Die vorstehende Verpflichtung hindert SimpleFinance nicht an der Ausführung von Aufträgen für andere Kunden unter Wahrung der Verschwiegenheit.
3.2 Die Parteien können sich für ihre Kommunikation elektronischer Medien bedienen. Die Parteien haben in eigener Verantwortung Vorkehrungen zur Sicherstellung einer fehlerfreien Übermittlung zu treffen.
3.3 SimpleFinance kann die ihr zur Kenntnis gelangenden Informationen, insbesondere auch die personenbezogenen Daten der Kunden, EDV-technisch verarbeiten.
3.4 Schweigepflicht und Datenschutz
Die Mitarbeitenden der SimpleFinance unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht.
Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzbestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG). Art, Umfang und Zweck der Datenbearbeitung sowie die Rechte der betroffenen Personen sind in der jeweils gültigen Datenschutzerklärung geregelt, welche integraler Bestandteil dieser AGB ist.
3.5 Ihre Ansprechpartnerin: Die SimpleFinance ist eine ungebundene Versicherungsvermittlerin gemäss Art. 40 Abs. 2 VAG und im von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA geführten Register der Versicherungsvermittler eingetragen.
Im Bereich der Finanzdienstleistungen handelt die SimpleFinance als Finanzdienstleisterin im Sinne des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG).
Die SimpleFinance ist wirtschaftlich und rechtlich unabhängig und ausschliesslich den Interessen ihrer Kundinnen und Kunden verpflichtet.
3.6 Vertragsbeziehungen und Zusammenarbeit mit Drittanbietern: Als unabhängige Versicherungsvermittlerin und Finanzdienstleisterin arbeitet die SimpleFinance – abhängig vom Bedarf der Mandanten – mit verschiedenen Versicherungs- und Finanzanbietern zusammen.
Mit den jeweiligen Versicherungsunternehmen und weiteren Produktanbietern bestehen Zusammenarbeitsverträge, welche Art und Umfang der Zusammenarbeit regeln. Diese enthalten keine Bestimmungen, welche die wirtschaftliche oder fachliche Unabhängigkeit der SimpleFinance einschränken.
3.7 Aus- und Weiterbildung: Die Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler der SimpleFinance verfügen über eine fundierte fachliche Ausbildung und erfüllen die gesetzlichen Anforderungen an Aus- und Weiterbildung gemäss den anwendbaren aufsichtsrechtlichen Bestimmungen.
Insbesondere verfügen die verantwortlichen Berater über den Dipl. Finanzberater IAF einschliesslich sämtlicher Module sowie über den FIDLEG-Wissensnachweis. Zudem sind sie im Besitz des VBV-Zertifikats für Versicherungsvermittler.
Die SimpleFinance stellt durch regelmässige Aus- und Weiterbildungen sicher, dass die fachlichen Kenntnisse stets dem aktuellen gesetzlichen, regulatorischen und marktbezogenen Stand entsprechen. Auf Wunsch stellt die SimpleFinance dem Mandanten eine Übersicht der absolvierten Aus- und Weiterbildungen zur Verfügung.
3.8 Die Datenschutzerklärung ist auf der Webseite der SimpleFinance unter simplefinance.ch/datenschutzerklaerung abrufbar. Die Daten werden in Papierform und/oder elektronisch aufbewahrt. Der Mandant erklärt sich mit dieser Datenschutzerklärung einverstanden.
4. Schutz- und Nutzungsrechte
4.1 Sämtliche Schutzrechte an den von SimpleFinance im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses angefertigten Arbeitsergebnissen sowie dem entwickelten Wissen stehen ausschliesslich SimpleFinance zu.
4.2 SimpleFinance räumt dem Kunden ein nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum ausschliesslichen Eigengebrauch an den ihm überlassenen Unterlagen und Ergebnissen, ein.
4.3 Die Weitergabe von Unterlagen und Arbeitsergebnissen durch den Kunden ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von SimpleFinance zulässig.
5. Aufbewahrung und Herausgabe von Arbeitsergebnissen und Akten
5.1 SimpleFinance ist berechtigt, sämtliche Akten nach Ablauf von zehn Jahren seit Erledigung des Auftrages ohne vorherige Anfrage zu vernichten.
5.2 SimpleFinance ist berechtigt Akten elektronisch aufzubewahren.
6. Honorar und Auslagen
6.1 Fehlt eine ausdrückliche Festlegung, ist das Honorar von SimpleFinance anhand der Preisliste auf www.SimpleFinance.ch und anhand branchenüblicher Honorarempfehlungen zu bestimmen.
6.2 Neben dem Honoraranspruch hat SimpleFinance Anspruch auf Erstattung der angefallenen Auslagen und Dritthonorare.
6.3 Kostenvoranschläge beruhen auf Schätzungen des Umfanges der Tätigkeiten und werden auf der Grundlage der vom Kunden angegebenen Daten erstellt. Sie sind für die endgültige Berechnung des Honorars nicht verbindlich.
6.4 SimpleFinance kann angemessene Vorschüsse auf Honorare und Auslagen verlangen und Zwischenrechnungen für bereits erbrachte Tätigkeiten stellen.
6.5 Honorarrechnungen und Abrechnungen von Auslagen sind innerhalb von 20 Tagen auf das von SimpleFinance angegebene Konto zu zahlen.
7. Haftung und Ombudsstelle
7.1 Haftung
SimpleFinance haftet für Schäden, die sie dem Mandanten vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht. Eine Haftung für leichtfahrlässige Pflichtverletzungen ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Soweit eine Haftung für grobfahrlässig verursachte Schäden gesetzlich beschränkt werden darf, ist diese auf maximal das Dreifache des für den betroffenen Auftrag vereinbarten Honorars begrenzt.
Eine Haftung für Schäden, die auf unvollständige, unrichtige oder verspätet zur Verfügung gestellte Angaben oder Unterlagen des Mandanten zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen.
7.2 Haftung im Rahmen der Vermittlungstätigkeit
Die SimpleFinance gilt im Rahmen des abgeschlossenen Maklermandats oder Dienstleistungsauftrags als beauftragte juristische Person und ist ausschliesslich für Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit ihrer eigenen Vermittlungs- oder Beratungstätigkeit vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden.
Eine Haftung für Handlungen, Entscheide oder Leistungen von Versicherungsunternehmen, Produktanbietern oder sonstigen Dritten ist ausgeschlossen.
7.3 Berufshaftpflichtversicherung
Die SimpleFinance verfügt über die für ungebundene Versicherungsvermittler gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung gemäss VAG.
Die Berufshaftpflichtversicherung ist beim Schweizerischen Kaderverband durch die Liberty Mutual Insurance Europe SE im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang abgeschlossen.
7.4 Ombudsstelle
Der Mandant hat die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Dienstleistungen der SimpleFinance der zuständigen Ombudsstelle FINSOM (Finanzombudsstelle Schweiz) zu unterbreiten.
Die Inanspruchnahme der Ombudsstelle ist für den Mandanten kostenfrei und lässt den ordentlichen Rechtsweg unberührt.
8. Gewährleistung
8.1 Wurde die Herstellung eines Werkes im Sinn von Art. 363 OR vereinbart, so hat der Kunde Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel durch SimpleFinance. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Kunde Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen. Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche bestehen, gilt Ziffer 7.
8.2 Mit Übergabe des Werkes an den Kunden deklariert SimpleFinance das Werk für vollendet. Durch ausdrückliche oder stillschweigende Genehmigung, d.h. durch das Ausbleiben einer Mängelrüge innerhalb von zehn Arbeitstagen ab Zeitpunkt der Übergabe des Werkes durch SimpleFinance, ist SimpleFinance von seiner Haftpflicht befreit, soweit nicht zu einem späteren Zeitpunkt ein versteckter Mangel auftritt.
8.3 Ein erst später auftretender, im Zeitpunkt der Übergabe versteckter Mangel, ist innerhalb von fünf Arbeitstagen seit Kenntnis des Mangels durch den Kunden zu rügen, ansonsten Genehmigung angenommen wird.
9. Auflösung des Vertrages und deren Folgen
9.1 Der Auftrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Widerruf.
9.2 Ein auf unbestimmte Zeit erteilter Auftrag kann jederzeit widerrufen werden; der Widerruf hat schriftlich zu erfolgen.
9.3 Bei Widerruf des Auftrages durch SimpleFinance sind zur Vermeidung von Schäden beim Kunden in jedem Fall noch diejenigen Handlungen vorzunehmen, die notwendig sind und keinen Aufschub dulden.
10. Allgemeines
10.1 SimpleFinance ist jederzeit berechtigt, die allgemeinen Geschäfts- und Auftragsbedingungen einseitig abzuändern und durch Aufschalten der aktualisierten Version auf der Homepage in Kraft zu setzen.
10.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus einem Auftrag entstehen, ist Dübendorf.
Dübendorf, 10. Januar 2026, V 1.0