Kapitalleistungen

Steuern auf Kapitalleistungen unterliegen in den Schweizer Kantonen einem reduzierten Satz und sind progressiv.

Das bedeutet, dass eine Kapitalleistung steueroptimiert bezogen werden kann, wenn sie bei der Steuerplanung in kleinere Beträge aufgeteilt wird.

Beispiel: Bei der Bundessteuer steigt der Steuersatz für Kapitalleistungen auf 11.5% bei einem Betrag von 790’000 CHF. Teilte man diesen Bezug auf 4 Tranchen auf, sinkt der Steuersatz auf 6.5% und man würde über 9’000 CHF Steuern sparen.

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